Bei der am 10. März 2024 vorgenommenen Wahl zum Kirchenvorstand sind folgende Mitglieder der Auferstehungskirchengemeinde Reppenstedt gewählt worden:
Melanie Hentschel
Antje Hohl
Susanne Meyer-Witte
Uwe Radke
Christina Uecker
Dr. Götz Wettich
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann innerhalb einer Woche nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich Beschwerde gegen die Wahl erheben. Die Beschwerde ist schriftlich beim Kirchenvorstand der Auferstehungskirchengemeinde Reppenstedt Posener Str. 7, 21391 Reppenstedt oder beim Kirchenkreisvorstand Schießgrabenstraße 10, 21335 Lüneburg) einzureichen und kann nur mit einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die das Wahlergebnis mit über-wiegender Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat, begründet werden.
Über die Beschwerde entscheidet der Kirchenkreisvorstand.
Reppenstedt, 17.03.2024 (das Datum ist zugleich Beginn der Beschwerdefrist)